

Es gibt zwei Bereiche, die dem „integralen Schutz“ gewidmet sind. Hierbei handelt es sich um Bereiche, die besonders empfindlich gegenüber anthropischen Aktivitäten sind, da sie der Reproduktion einheimischer Arten der Meeresfauna und -flora gewidmet sind. Um die im Park lebenden Arten bestmöglich zu schützen, wurde in diesen Gebieten ein völliges Verbot jeglicher Art anthropischer Aktivitäten eingeführt.
Die folgenden Aktivitäten sind in vollständig geschützten Gebieten verboten
(Siehe Absatz 3 Art. 4 Ministerialerlass vom 20. September 2002)
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Navigation, Zufahrt und Parken mit Schiffen, Booten und Wasserfahrzeugen jeglicher Art und Art.
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Baden.
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Ankern und Festmachen.
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Angeln, sowohl beruflich als auch sportlich, mit allen Mitteln.
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Unterwasserfischen
Zulässige Aktivitäten
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Zugang und Parken für Serviceboote mit Überwachungs- und Rettungsaufgaben sowie für Boote, die wissenschaftliche Forschungsprogramme unterstützen, zu den Zwecken und in der Art und Weise, die von der Verwaltungsbehörde des geschützten Meeresgebiets ausdrücklich festgelegt und genehmigt wurden.
Zone B wird „allgemeine Reserve“ genannt
sind in diesem Bereich erlaubt: (Siehe Absatz 7 Art. 4 Ministerialerlass vom 20. September 2002)
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Baden
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Tauchen mit und ohne Atemgerät, mit Ausnahme von Tauchgängen in Unterwasserhöhlen, die vom Verwaltungsorgan genehmigt und reguliert werden müssen
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Motornavigation von Booten und Booten im Sinne des Gesetzes vom 16. Juni 1994 Nr. 378, reguliert durch das Verwaltungsorgan, und in jedem Fall mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 5 Knoten, sowie Segeln und Rudern;
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Motorschifffahrt, nur für Schiffe, die für den kollektiven Transport eingesetzt werden und geführte Touren durchführen, die von der Verwaltungsbehörde genehmigt und reguliert werden, und in jedem Fall mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 8 Knoten, wobei Unternehmen bevorzugt werden, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Dekrets ihren Sitz in haben die Gemeinde Alghero;
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„Ankern gemäß den Vorschriften des Verwaltungsorgans in speziell festgelegten Gebieten, nach Rücksprache mit der Reservekommission, im Einklang mit der Notwendigkeit, besonders empfindliche Meeresböden zu schützen;
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Anlegen in ausgewiesenen und angemessen ausgestatteten Bereichen mit Bojen und Liegeplätzen, die von der Verwaltungsbehörde angebracht und/oder in jedem Fall reguliert werden;
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Professionelle Fischerei, die von der Verwaltungsbehörde mit den in der Kunst vorgesehenen kleinen Fanggeräten geregelt wird. 19 des Erlasses des Ministers für land-, ernährungs- und forstwirtschaftliche Ressourcen vom 26. Juli 1995 und mit anderen selektiven Fanggeräten für den lokalen Gebrauch, die mit den Schutzbedürfnissen des Gebiets vereinbar sind und zum Zeitpunkt dieses Erlasses den in der Gemeinde ansässigen Fischern vorbehalten waren von Alghero sowie Fischerkooperativen, gegründet gemäß Gesetz vom 13. März 1958, Nr. 250, deren eingetragener Sitz sich zum Zeitpunkt dieses Dekrets in der genannten Gemeinde befindet und deren Mitglieder am selben Tag in das Register jeder Genossenschaft eingetragen sind;
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Angeltourismus, der von der Verwaltungsbehörde geregelt wird und den in der Gemeinde Alghero ansässigen Fischern oder Genossenschaften vorbehalten ist, mit den im Dekret des Ministeriums für Land- und Forstpolitik Nr. 293 vom 13. April 1999;
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Sportfischen nur mit Schnur und Rute für Einwohner der Gemeinde Alghero; Es ist mit den gleichen Mitteln auch für Nichtansässige im Rahmen der vom Verwaltungsorgan und nach Rücksprache mit der Reservekommission festgelegten zahlenmäßigen Grenzen und Methoden zugelassen.
Zone C wird „Teilreserve“ genannt
sind in diesem Bereich erlaubt: (Siehe Absatz 10 Art. 4 Ministerialerlass vom 20. September 2002)
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Gerätetauchen;
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Motornavigation von Booten und Booten im Sinne des Gesetzes vom 16. Juni 1994 Nr. 378, vom Verwaltungsorgan reguliert und in jedem Fall mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 10 Knoten;
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Motorschifffahrt von Booten und Booten im Korridor gemäß Absatz 11;
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Ankern gemäß den Vorschriften des Verwaltungsorgans in speziell ausgewiesenen Gebieten, vereinbar mit der Notwendigkeit, besonders empfindliche Meeresböden zu schützen;
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Sportfischen nur mit Angelrute und Schnur für Einwohner der Gemeinde Alghero; Mit den gleichen Instrumenten ist es auch Nichtansässigen gestattet, und zwar nach den vom Verwaltungsorgan nach Rücksprache mit der Reservekommission festgelegten Methoden.